Empfehlung der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder zu sogenannten Positivdaten für Informationsdienstleister CRIFBÜRGEL nicht nachvollziehbar

Am 22. September 2021 hat die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder beschlossen, dass die Verarbeitung von Informationen über ungestört laufende Telekommunikationsverträge und Dauerhandelskonten lediglich auf Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen datenschutzkonform darstellbar sei. Informationen für Bonitäts- und Fraudanfragen sind weiterhin zulässigerweise auf die Interessenabwägung zu stützen.

Unternehmen dürfen weiterhin Informationen aus der Datenbank der CRIFBÜRGEL für Bonitäts- und Fraudanfragen nutzen sowie Zahlungsstörungen einmelden. Diese Datennutzung ist weiterhin grundsätzlich zulässig.

Die Empfehlung der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder ist für die CRIFBÜRGEL nicht nachvollziehbar. Sie ist datenschutzrechtlich nicht geboten und widerspricht dem Gedanken des Verbraucherschutzes. Vor allem hat CRIFBÜRGEL kein Verständnis dafür, dass fundierte Gutachten wie z.B. von Prof. Dr. Georg Borges, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik, deutsches und internationales Wirtschaftsrecht sowie Rechtstheorie der Universität des Saarlands zur Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von sog. Positivdaten offensichtlich keine Berücksichtigung im Rahmen der Beratungen gefunden haben.

Positivdaten - also Informationen über vertragsgemäßes Verhalten in einer Geschäftsbeziehung oder Angaben zu noch laufenden Krediten, Kreditkartenverträgen oder Girokontoverbindungen - aus den Bereichen Mobilfunk und Handel, haben für die kreditgebende Wirtschaft und den Onlinehandel eine herausragende Bedeutung. Sie werden für eine verantwortungsvolle und umfassende Kreditwürdigkeitsprüfung benötigt, so dass auch die Verbraucher*innen vor Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung geschützt werden. Zudem sind Unternehmen auf die Nutzung dieser Informationen angewiesen, um Risiken eines Zahlungsausfalls zu verringern. Darüber hinaus dienen diese Informationen der Betrugsprävention und schützen die Verbraucher*innen vor einem möglichen Identitätsdiebstahl.

Die Empfehlung der Datenschutzkonferenz geht daher bedauerlicherweise zu Lasten der Schwächeren. Unsere aktuellen Analysen zeigen, dass vor allem finanzschwächere Menschen von der Verwendung der Positivdaten profitieren: Junge Konsumenten, Migranten und besonders ältere Verbraucher*innen. Für diese Menschen liegen ansonsten sehr wenige bonitätsrelevante Daten vor. Eine Kreditwürdigkeitsprüfung ist damit nicht oder nur sehr begrenzt möglich. In der Folge werden ihnen keine Waren ohne eine Vorauszahlung angeboten. Dies würde für diese Verbraucher*innen zu massiven Einschnitten an deren Teilhabe am Wirtschaftsleben führen.

„Wie eine kürzlich veröffentlichte repräsentative Umfrage zeigt, wird die Wichtigkeit der Auskunfteien für die Unternehmen mehrheitlich von den Verbrauchern verstanden. In einem zunehmend digitalen und schneller werdenden Kaufumfeld erkennen die Verbraucher die Bedeutung von Informationsdienstleistern an. Der Datenschutz ist dabei ein wichtiger Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Dies schätzen unsere B2B- und B2C-Kunden gleichermaßen“, sagt CRIFBÜRGEL Geschäftsführer Dr. Frank Schlein.

CRIFBÜRGEL wird unter Berücksichtigung aller Interessen auch weiterhin Positivdaten zu Bonitätsbewertungen und Betrugsprävention heranziehen und keine Änderungen an unseren Produkten vornehmen.

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