Stellungnahme von CRIFBÜRGEL zum Coronavirus (COVID 19)

Maßnahmen der CRIF Bürgel GmbH gegen die Verbreitung.

Maßnahmen der CRIF Bürgel GmbH gegen die Verbreitung
Um die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter zu schützen und die Kontinuität unseres Geschäfts zu gewährleisten, hat die CRIF Gruppe Maßnahmen für unterschiedliche Notfallstufen definiert, die für alle europäischen und außereuropäischen Länder der Gruppe zu befolgen sind. Auch die CRIF Bürgel GmbH hat diese in Abstimmung mit den lokalen Empfehlungen (Robert Koch Institut & Bundesministerium für Arbeit und Soziales) nun ausgerollt.

Ab sofort sind die folgenden Maßnahmen ausnahmslos von allen Mitarbeiter*innen der CRIF Bürgel GmbH, CRIF Credit Solutions GmbH, EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH und Elbe Credit Management GmbH einzuhalten.

Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt:

Work-from-home/ Office Rotation
Ab 18. Mai 2020 arbeiten die Mitarbeiter*innen aufgeteilt in zwei Gruppen abwechselnd eine Woche im Home Office und eine Woche am jeweiligen Bürostandort. Ausnahmen gelten für Mitarbeiter*innen, die einer Risikogruppe (Definition laut RKI) angehören oder die Betreuungspflichten wahrnehmen müssen. Wir setzen die Aufteilung weiterhin bis 15. Januar 2020 fort. Die aktuelle Entwicklung bestärkt uns in der Entscheidung, diese Maßnahme zu verlängern, die sich in unserem Unternehmen positiv etabliert hat.

Damit stellen wir sicher, dass die entsprechenden Abstandsregelungen und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden können. Darunter fallen insbesondere die Nutzung der Gemeinschafträume, der Meeting Räume und der sanitären Einrichtungen. Das Putz- und Reinigungskonzept wurde angepasst, in allen Bürostandorten werden die Mitarbeiter*innen durch Aushänge und Informationsschilder auf die Maßnahmen hingewiesen.

Kundenmeetings
Weiterhin wollen wir den Besuch von externen Personen vermeiden. Im Ausnahmefall ist es nach Freigabe der direkten Führungskraft möglich, externe Besucher zu empfangen. Zutritt und Kontaktdaten sind am Empfang im Besucherbuch zu dokumentieren, Besucher dürfen sich nicht alleine im Gebäude bewegen.
Es ist auf den Mindestabstand und die maximale Anzahl von Personen pro Meeting Raum (1 Person pro 10m²) zu achten. Externe Besucher müssen über die Maßnahmen informiert werden, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des Infektionsschutzes vor SARS-CoV-2 gelten. Hierfür werden Informationsblätter zur Verfügung gestellt. Zu externen Besuchern zählen auch Mitarbeiter*innen von anderen Standorten.

Teilnahme an Messen/Events etc.
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der innerdeutschen Maßnahmen empfehlen wir, Geschäftsreisen möglichst zu vermeiden, wo nicht unbedingt notwendig – unabhängig davon, ob man in einer als Risikogebiet eingestuften Region lebt oder nicht.

Private Reisen
Private Reisen sind entsprechend der Vorgaben der einzelnen Bundesländer innerhalb von Deutschland erlaubt. Bei Reisen in das Ausland ist die Führungskraft zu informieren. Der Arbeitgeber behält sich vor, Quarantänemaßnahmen zu erlassen.

Wir weisen darauf hin, vor dem Reiseantritt einer privaten als auch beruflichen Reise tagesaktuell die Liste der Risikogebiete zu kontrollieren (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) und eine Reise in Risikogebiete möglichst zu unterlassen.


Dr. Frank Schlein
Geschäftsführung


Herausgeber:
CRIF Bürgel GmbH, Friesenweg 4, 22763 Hamburg, presse@crifbuergel.de, www.crifbuergel.de

 

Weitere aktuelle Beiträge